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Zusatzversicherung

Freiwillige Zusatzversicherung
Jede in der Schweiz Wohnhafte Personen darf frei entscheiden sich zusätzlich zur Obligatorischen Krankenversicherung einer Zusatzversicherung der Wahl anzuschliessen. Der Abschluss einer Zusatzversicherung wird empfohlen, da die Obligatorische Krankenversicherung oftmals Deckungslücken aufweist welche zu starken finanziellen Folgen für die versicherte Person führen kann.

Aufnahmepflicht
In der Zusatzversicherung ist der Krankenversicherer nicht verpflichtet, versicherte Personen aufzunehmen. Der Gesundheitszustand sowie vergangene Behandlungen können den Eintritt in eine Zusatzversicherung erschweren oder sogar komplett verhindern.

Vorgeburtlicher Abschluss einer Zusatzversicherung
Für Frauen, welche sich in einer Schwangerschaft befinden, ist es empfehlenswert noch vor der Geburt eine Zusatzversicherung für das Kind abzuschliessen. Während der Schwangerschaft werden Kinder in der Zusatzversicherung ohne Gesundheitsdeklaration aufgenommen, somit ist gewährleistet das das Kind Zusatzversichert ist, selbst für den Fall das es mit Krankheiten oder sonstigen Einschränkungen geboren wird.

Selbstbehalt pro Behandlung
Der Selbstbehalt unterscheidet sich je nach Versicherungsbaustein und Versicherungsgesellschaft.

Prämie und Versicherungsleistungen in der Zusatzversicherung
Die Prämie und die Versicherungsleistungen unterscheiden sich unter den Krankenversicherer.

Zusatzversicherung: Ambulant
Diese Zusatzversicherung ergänzt die Obligatorische Krankenversicherung in diversen Fällen wie zum Beispiel in folgenden:

  • Medikamente (welche in der Obligatorischen Krankenversicherung nicht versichert sind)
  • Brillengläser / Kontaktlinsen
  • Mutterschaft (zusätzliche Untersuchungen, wenn die Anzahl Behandlungen in der Obligatorischen Krankenversicherung ausgeschöpft sind)
  • Krankenwagen (Kosten welche die Versicherungsdeckung in der Obligatorischen Grundversicherung übersteigen)

Zusatzversicherung: Komplementär
Diese Zusatzversicherung ergänzt die Obligatorische Krankenversicherung in diversen Fällen wie zum Beispiel in folgenden:

  • Heilmethoden (welche in der Obligatorischen Krankenversicherung nicht versichert sind)
  • Diverse Massageformen
  • Akupunktur
  • Osteopathie
  • Homöopathie

Zusatzversicherung: Spitalaufenthalt

Diese Zusatzversicherung ergänzt die Obligatorische Krankenversicherung in diversen Fällen wie zum Beispiel in folgenden:

  • Spitalkosten (welche die Versicherungsdeckung in der Obligatorischen Grundversicherung übersteigen)
  • Spitaldeckung Halbprivat (Doppelzimmer)
  • Spitaldeckung Privat (Einzelzimmer)

Zusatzversicherung: Zahnzusatz

Diese Zusatzversicherung ergänzt die Obligatorische Krankenversicherung in diversen Fällen wie zum Beispiel in folgenden:

  • Kosten für eine Zahnspange
  • Zahnreinigung
  • Zahnreparatur
  • Zahnentfernung / Entfernung der Weisheitszähne

Kündigung des Krankenversicherer
Die versicherte Person darf die Vertragsbeziehung mit dem Krankenversicherer unter folgenden Umständen kündigen.

  • 3 Monate vor Ablauf (je nach Anbieter unterschiedlich) 30.06. oder 30.09.
  • Bei Prämienanpassungen
  • Kündigung im Schadenfall (nicht zu empfehlen)

Wichtig, da der Krankenversicherer in der Zusatzversicherung nicht verpflichtet ist eine Person aufzunehmen empfiehlt sich die vorhandene Zusatzversicherung erst zu kündigen, wenn die neue Krankenkasse der versicherten Person die Aufnahme bestätigt

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