Kündigungsformular

Kündigung des Krankenversicherers

Wir erledigen alles für Sie

Die Kündigung des Krankenversicherers muss korrekt geschrieben sein und fristgerecht beim Krankenversicherer eintreffen. Es kann nie zu 100% ausgeschlossen werden das eine Kündigung während der Zustellung oder während der Bearbeitung verloren geht, aus diesem Grund ist es empfehlenswert eine Quittung oder einen Beleg für die Kündigung aufzubewahren.

Kündigung der Obligatorischen Krankenversicherung:
Die versicherte Person darf die Vertragsbeziehung mit dem Krankenversicherer unter folgenden Umständen kündigen.

  • 3 Monate vor Ablauf (Immer per 30.09.)
  • Bei Prämienanpassungen in der Regel (30.11.)

Kündigung der Zusatzversicherung:
Die versicherte Person darf die Vertragsbeziehung mit dem Krankenversicherer unter folgenden Umständen kündigen.

  • 3 Monate vor Ablauf (je nach Anbieter unterschiedlich) 30.06. oder 30.09.
  • Bei Prämienanpassungen
  • Kündigung im Schadenfall (nicht zu empfehlen)

Wichtig, da der Krankenversicherer in der Zusatzversicherung nicht verpflichtet ist eine Person aufzunehmen empfiehlt sich die vorhandene Zusatzversicherung erst zu kündigen, wenn die neue Krankenkasse der versicherten Person die Aufnahme bestätigt

Wir kündigen für Sie:
Der Aufwand einer Krankenkassenkündigung ist überschaubar, jedoch kann dieser schnell schief gehen und zu erheblichem Bürokratischen Aufwand führen. Unter Umständen kann die Kündigung zu erhöhten Mehrkosten führen (Doppelversicherung in der Zusatzversicherung) oder die Zusatzversicherung wird vom versicherten gekündigt ohne Aufnahmebestätigung des neuen Krankenversicherers, aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Möglichkeit den Kündigungsprozess für Sie zu übernehmen.

Sie kündigen die Krankenversicherung:
In diesem Fall bieten wir Ihnen eine Kostenlose Kündigungsvorlage im PDF-Format.

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