Grundversicherung
Obligatorische Krankenversicherung
Jede in der Schweiz Wohnhafte Personen ist dazu verpflichtet sich gegen folgen einer Krankheit versichern zu lassen. Die zu versichernde Person darf unter den Versicherern frei wählen.
Aufnahmepflicht
Ein Krankenversicherer ist dazu verpflichtet Personen unabhängig vom Gesundheitszustand aufzunehmen, sofern bei anderen Obligatorischen Krankenversichern keine offenen Prämien bestehen.
Vorgeburtlicher Krankenkassenabschluss
Für Frauen, welche sich in einer Schwangerschaft befinden, ist es empfehlenswert das Kind noch vor der Geburt über einen Obligatorischen Krankenversicherer zu versichern. Die Krankenkassenprämie wird erst fällig sobald das Kind geboren wird, während der Schwangerschaft ist die Prämie nicht geschuldet.
Zuzügler aus dem Ausland
Personen, welche neu in die Schweiz ziehen sind dazu verpflichtet innerhalb von 3 Monaten nach der Anmeldung auf der jeweiligen Gemeinde eine Obligatorische Krankenversicherung abzuschliessen. Die Prämie ist ab dem Anmeldedatum geschuldet, unabhängig per wann die Obligatorische Krankenversicherung abgeschlossen wurde.
Franchise bei Erwachsenen
Als Franchise wird die Kostenbeteiligung bezeichnet, welche immer zuerst ausgeschöpft werden muss bevor ein Krankenversicherer Leistungen übernimmt. Erwachsene Personen können zwischen folgenden Franchisen wählen. In diversen Fällen kann sich die Kostenbeteiligung unabhängig vom Erreichen der Franchise stark erhöhen.
300.-
500.-
1’000.-
1’500.-
2’000.-
2’500.-
Franchise bei Kindern
Als Franchise wird die Kostenbeteiligung bezeichnet, welche immer zuerst ausgeschöpft werden muss bevor ein Krankenversicherer Leistungen übernimmt. Kinder können zwischen folgenden Franchisen wählen. In diversen Fällen kann sich die Kostenbeteiligung unabhängig vom Erreichen der Franchise stark erhöhen.
0.-
100.-
200.-
300.-
400.-
500.-
600.-
Selbstbehalt pro Behandlung
Zusätzlich zur Franchise stellt der Krankenversicherer einen Selbstbehalt von 10% bei jeder Behandlung in Rechnung, dieser ist bis zu einem bestimmten Betrag begrenzt. Der Selbstbehalt kann über alle Behandlungen kumuliert werden.
Selbstbehalt Erwachsene
10% bis CHF 700.- / Bsp. Operationskosten CHF 15’000 ergibt einen Selbstbehalt von CHF 700.- da der Selbstbehalt bis auf den Betrag von CHF 700.- begrenzt ist.
Selbstbehalt Kinder
10% bis CHF 350.- / Bsp. Operationskosten CHF 7’000 ergibt einen Selbstbehalt von CHF 350.- da der Selbstbehalt bis auf den Betrag von CHF 350.- begrenzt ist.
Einschluss Unfalldeckung
Folgen eines Unfalls können für Personen, welche nicht Arbeitstätig sind oder diese über den Arbeitgeber versichert haben in der Obligatorischen Krankenversicherung einschliessen.
Prämie für die Obligatorische Krankenversicherung
Die Prämie für die Obligatorische Krankenversicherung ist abhängig vom Krankenversicherer, vom Modell, vom Kanton, innerhalb des Kantons ist Sie abhängig von der Region sowie vom Alter. Jeder Krankenversicherer hat andere Einnahmen sowie Ausgaben, aus diesem Grund unterscheidet sich der Preis der Krankenversicherung massiv.
Freie Arztwahl
In diesem Modell hat die versicherte Person das Recht jeden Arzt seiner Wahl zu berücksichtigen, aus diesem Grund ist dieses Modell das teuerste.
HMO (Health Maintenance Organization)
In diesem Modell entscheidet sich die versicherte Person für eine HMO Praxis welche oftmals als Gemeinschaftspraxis bezeichnet wird. Die versicherte Person ist verpflichtet die gewählte HMO Praxis zu berücksichtigen, es sei den es handelt sich um einen Notfall, in diesem Fall ist die versicherte Person nicht verpflichtet die gewählte HMO Praxis zu berücksichtigen.
Hausarztmodell
In diesem Modell entscheidet sich die versicherte Person für einen Hausarzt, die versicherte Person ist verpflichtet den gewählten Hausarzt zu berücksichtigen, es sei denn es handelt sich um einen Notfall, in diesem Fall ist die versicherte Person nicht verpflichtet den gewählten Hausarzt zu berücksichtigen.
Telefonmodel
In diesem Modell ist die versicherte Person verpflichtet die Hotline des jeweiligen Krankenversichere zu kontaktieren, es sei denn es handelt sich um einen Notfall, in diesem Fall ist die versicherte Person nicht verpflichtet die Hotline zu wählen.
Kündigung des Krankenversicherer
Die versicherte Person darf die Vertragsbeziehung mit dem Krankenversicherer unter diesen Umständen kündigen.
- 3 Monate vor Ablauf (immer per 30.09.)
- Bei Prämienanpassungen (in der Regel 30.11.)
Anpassung der Franchise
Der Krankenversicherer darf die Franchise jährlich anpassen.
Verringern der Franchise: Bis spätestens 30.11.
Erhöhung der Franchise: Bis spätestens 31.12.
Versicherte Leistungen
Die Leistungen innerhalb der Obligatorischen Krankenversicherungen sind gesetzlich geregelt und somit alle gleich, lediglich die Abrechnungsdauer, der Kundenservice oder die Abrechnungsmethode unterscheiden sich unter den Krankenversicherer.
Abrechnungsmethode: Tiers garant
In dieser Abrechnungsmethode Tiers garant, ist die versicherte Person dazu verpflichtet Rechnungen aus Behandlungen zu überprüfen und im Voraus zu begleichen. Nach dem begleichen der Rechnung wird diese an den Krankenversicherer weitergeleitet, welche diese Prüft und die Kosten für die Behandlung bis auf die Kostenbeteiligung an die versicherte Person rückvergütet. Dieses Szenario ist vor allem Personen oder Haushältern abzuraten, welche über kein Solides Finanzielles Polster verfügen.
Abrechnungsmethode: Tiers payant
In dieser Abrechnungsmethode Tiers payant, geht die Rechnung an den Krankenversicherer, welche diese kontrolliert und begleicht. Nach dem begleichen der Rechnung wird der versicherten Person die Kostenbeteiligung in Rechnung gestellt.
